BeratungslehrerInnen
BeratungslehrerInnen
Im Rahmen des Pflichtschulunterrichts übernehmen die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind.
Ziel ihrer Arbeit ist es, den Kindern und Jugendlichen den weiteren Besuch in der Regelschule zu ermöglichen.
Dies geschieht durch individuelle Fördermaßnahmen im Einzel- oder Kleingruppenkontakt, beinhaltet aber auch die Arbeit mit dem Umfeld des Kindes, zu dem die Familie, die Schule, das Jugendamt und weitere Institutionen gehören.
Neben der beziehungsgestützten kontinuierlichen Betreuung über einen längeren Zeitraum gehören auch Kurzinterventionen in Krisenfällen zum Aufgabenbereich der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer.
Darüber hinaus leisten sie wertvolle Beiträge zur Schulentwicklung im Bereich des sozialen Lernens und der Gewaltprävention. Im Rahmen dieser Tätigkeit wird auch die Arbeit mit Therapiehunden angeboten.
Die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer sind für die ambulante Betreuung der Bezirke 4, 5, 6 und 12 zuständig.
Ziel ihrer Arbeit ist es, den Kindern und Jugendlichen den weiteren Besuch in der Regelschule zu ermöglichen.
Dies geschieht durch individuelle Fördermaßnahmen im Einzel- oder Kleingruppenkontakt, beinhaltet aber auch die Arbeit mit dem Umfeld des Kindes, zu dem die Familie, die Schule, das Jugendamt und weitere Institutionen gehören.
Neben der beziehungsgestützten kontinuierlichen Betreuung über einen längeren Zeitraum gehören auch Kurzinterventionen in Krisenfällen zum Aufgabenbereich der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer.
Darüber hinaus leisten sie wertvolle Beiträge zur Schulentwicklung im Bereich des sozialen Lernens und der Gewaltprävention. Im Rahmen dieser Tätigkeit wird auch die Arbeit mit Therapiehunden angeboten.
Die Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer sind für die ambulante Betreuung der Bezirke 4, 5, 6 und 12 zuständig.